Ein Smartphone ist heute fast immer dabei. Was liegt also näher, als Mitarbeitende bei Alleinarbeit einfach mit einer Notruf-App auszustatten?
Technisch klingt das zunächst plausibel.
Im Arbeitsschutz ist die entscheidende Frage jedoch nicht, ob ein Smartphone grundsätzlich einen Alarm senden kann. Entscheidend ist, ob die gesamte Lösung zur konkreten Gefährdung des Arbeitsplatzes passt.
Auch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung unterscheidet deshalb ausdrücklich zwischen einer einfachen Notruf-App und einer Personen-Notsignal-Anlage beziehungsweise PNA-11.
Der Unterschied beginnt beim Alarm
Eine klassische Notruf-App ermöglicht in der Regel einen bewusst ausgelösten Hilferuf.
Das kann für bestimmte Einsatzbereiche vollkommen ausreichend sein.
Was geschieht jedoch, wenn ein Beschäftigter stürzt, das Bewusstsein verliert oder aus einem anderen Grund nicht mehr auf sein Smartphone reagieren kann?
Bei einer Personen-Notsignal-Anlage kommen deshalb neben einem willensabhängigen Alarm auch willensunabhängige Alarme zum Einsatz.
Sensoren können beispielsweise Lageveränderungen oder Bewegungslosigkeit erkennen. Nach einem definierten Voralarm kann anschließend automatisch ein Personenalarm ausgelöst werden.
Der Betroffene muss den Alarm also nicht zwingend selbst aktiv auslösen.
Ist die Verbindung überhaupt noch vorhanden?
Ein zweiter Unterschied wird im Alltag häufig übersehen.
Eine App kann auf dem Display installiert sein – trotzdem ist damit noch nicht garantiert, dass im entscheidenden Moment eine funktionierende Verbindung zur Alarmbearbeitung besteht.
Bei professionellen PNA-Lösungen spielen deshalb Selbsttest und technische Überwachung eine wichtige Rolle.
Die DGUV beschreibt unter anderem Funktionsprüfungen, die Überwachung der Übertragungsstrecke und technische Alarme bei Störungen als wesentliche Merkmale entsprechender Systeme.
Damit wird aus einem einfachen „SOS senden“ ein überwacht betriebenes Sicherheitssystem.
Auch das Smartphone selbst ist Teil des Sicherheitskonzepts
Ein weiterer Punkt ist die Hardware.
Ein privates oder klassisches Consumer-Smartphone wurde nicht zwingend dafür entwickelt, täglich in Industriehallen, Werkstätten oder Außenbereichen eingesetzt zu werden.
Die DGUV weist bei PNA-11 ausdrücklich darauf hin, dass das verwendete Smartphone den tatsächlichen Umgebungsbedingungen standhalten muss. Bei rauen Einsatzbedingungen können beispielsweise Staub, Feuchtigkeit, Temperaturen oder mechanische Belastungen relevant werden. Für bestimmte Gefährdungsstufen sieht die Produktnorm zudem Anforderungen an eine hardwareseitige Notsignaltaste vor.
Damit wird deutlich:
Eine Smartphone-basierte PNA und eine einfache App auf irgendeinem Smartphone sind nicht dasselbe.
Der Alarm muss irgendwo ankommen
Auch die beste automatische Erkennung hilft wenig, wenn anschließend niemand reagiert.
Bei einer PNA gehört deshalb die Alarmbearbeitung zum Gesamtkonzept.
Eine Empfangseinrichtung beziehungsweise PNEZ kann beispielsweise anzeigen:
Wer hat den Alarm ausgelöst?
Welche Alarmart liegt vor?
Wo befindet sich die Person?
Besteht die Möglichkeit zur Kommunikation?
Welche Eskalation muss anschließend gestartet werden?
Die LIV PNEZ verarbeitet solche Informationen servergestützt und kann Alarme über verschiedene Wege weitergeben. Neben der webbasierten Darstellung sind beispielsweise E-Mail, SMS und Telefonkommunikation möglich. Die Alarmierungswege können abhängig vom jeweiligen Einsatzszenario konfiguriert werden.
Zertifizierung: Was bedeutet sie?
Auch beim Begriff „zertifizierte PNA“ lohnt ein genauer Blick.
Die DGUV weist darauf hin, dass Personen-Notsignal-Anlagen nicht unter die PSA-Verordnung fallen und deshalb keine gesetzliche EU-Baumusterprüfung vorgeschrieben ist. Arbeitgeber müssen jedoch beurteilen, ob das eingesetzte System für den vorgesehenen Arbeitsschutz geeignet ist.
Eine erfolgreich geprüfte und zertifizierte Lösung kann hier einen wichtigen Nachweis liefern.
Die LIV PNA verfügt über das GS-Zertifikat ET 18039.
Die richtige Frage lautet deshalb nicht „App oder Gerät?“
In modernen Konzepten verschwimmen diese Grenzen ohnehin.
Ein robustes Android-Gerät kann gleichzeitig Kommunikationsgerät, Smartphone und Bestandteil einer professionellen Personen-Notsignal-Anlage sein.
Entscheidend ist das Gesamtsystem:
Sensorik, Alarmtaste, Kommunikation, technische Überwachung, Lokalisierung, Empfangseinrichtung und eine klar definierte Rettungskette müssen zusammenpassen.
Wer Alleinarbeit absichern möchte, sollte deshalb nicht mit der Auswahl einer App beginnen.
Der bessere Startpunkt ist die Gefährdungsbeurteilung – und anschließend die Frage, welche Funktionen erforderlich sind, damit im Ernstfall tatsächlich zuverlässig Hilfe organisiert werden kann.
Interner Link:
„Welche Funktionen die LIV PNA hierfür kombiniert, zeigen wir auf unserer Produktseite.“
Quellen:
https://publikationen.dguv.de/regelwerk/publikationen-nach-fachbereich/persoenliche-schutzausru-stungen/personen-notsignal-anlagen/4557/fbpsa-012-faqs-zur-auswahl-und-verwendung-von-pna-11-bzw.-notruf-apps
https://www.dguv.de/fb-psa/sachgebiete/sachgebiet-personen-notsignal-anlagen/faq-zum-sachgebiet/index.jsp
Autor:
LIV tec GmbH – Fachbereich Personen-Notsignal-Anlagen
info@liv-tec.de


